Kultusministerkonferenz (KMK)

Die Kultusministerkonferenz ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder.

Nach dem Grundgesetz dürfen die Länder Angelegenheiten der Bildung und Kultur im Wesentlichen selbst regeln (Kulturhoheit der Länder). Das erhöht einerseits die Vielfalt der Regelungen und Angebote in der BRD, führt aber auch dazu, dass es Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen unter Umständen nicht ohne weiteres möglich ist, von einem Land in ein anderes zu wechseln, weil sich Zulassungsvoraussetzungen an Bildungseinrichtungen unterscheiden, Abschlüsse nicht anerkannt werden o. ä. Die Kultusministerkonferenz möchte dieser Gefahr eingeschränkter Mobilität im Bildungswesen entgegenwirken, indem sie z. B. Vereinbarungen zur Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen trifft, auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Bildungseinrichtungen hinwirkt und die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur fördert. Die Beschlüsse und Empfehlungen der Kultusministerkonferenz stehen auf ihrer Website zum Download zur Verfügung.