Lohnsteuerkarte

Bei Antritt eines Jobs müssen Sie in der Regel Ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Er benötigt sie, um von Ihrem Arbeitseinkommen Steuern abzuführen; insbesondere ist die Steuerklasse vermerkt, die über die Höhe des Steuerabzugs entscheidet. Die Lohnsteuerkarte in Papierform gab es letztmalig für das Jahr 2010. 2012 wird ein neues elektronisches Verfahren eingeführt. In der Übergangszeit, also in 2011, gilt weiterhin die Steuerkarte aus dem Jahr 2010. Wer keine hat, kann beim Finanzamt einen "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011" beantragen.

Bei Minijobs versteuert der Arbeitgeber das Einkommen pauschal. Hier müssen Sie also in der Regel keine Steuerkarte vorlegen.