Minijobs sind entweder Jobs, bei denen das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt (400-Euro-Jobs) oder solche, die auf längstens zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sind (kurzfristige Beschäftigungen). Das Besondere an diesen Jobs ist, dass Sie als Arbeitnehmer nicht versicherungspflichtig sind, also keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung gilt dies auch für den Arbeitgeber. Bei einem 400-Euro-Job dagegen muss dieser pauschal einen bestimmten Prozentsatz des Entgelts in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung des Arbeitnehmers einzahlen. Für Studierende bringt die Versicherungsfreiheit bei Minijobs nur geringe Vorteile, denn sie profitieren bereits vom Werkstudentenprivileg, wären also ohnehin nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Haben Sie mehrere 400-Euro-Jobs, so wird das Einkommen aus allen Jobs zusammenaddiert. Steigt es dadurch über 400 Euro, tritt in allen Jobs Versicherungspflicht ein (sofern für Sie das Werkstudentenprivileg gilt, nur in der Rentenversicherung). Haben Sie dagegen einen versicherungspflichtigen Job und nehmen zusätzlich einen (einzigen) 400-Euro-Job an, werden die Einkünfte nicht addiert und Sie bleiben im Minijob versicherungsfrei.
Anders als beim 400-Euro-Job kommt es bei der kurzfristigen Beschäftigung nicht auf den Verdienst an. Mit einer Einschränkung: Üben Sie den Job berufsmäßig aus, bleiben Sie nur dann versicherungsfrei, wenn Sie maximal 400 Euro im Monat verdienen. Der Grund für diese Regelung: Der Job soll nicht nur aufgrund seines zeitlichen Umfangs, sondern auch wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung sein. Da Studierende sich hauptsächlich mit ihrem Studium befassen, wird die Berufsmäßigkeit meist zu verneinen sein. Sie unterliegen also bei der kurzfristigen Beschäftigung in der Regel keiner Einkommensbeschränkung.
Steuern führt der Arbeitgeber bei einem Minijob entweder pauschal ab oder auf der Grundlage Ihrer Lohnsteuerkarte.