Nebenhörer

Als Nebenhörer (Zweithörer) bezeichnet man Studierende, die an einer anderen Hochschule ergänzende Lehrveranstaltungen besuchen. Nebenhörer werden nicht für zusätzliche Studiengänge eingeschrieben, sondern vom Studierendensekretariat nur für eine bestimmte Zahl von Lehrveranstaltungen registriert. Für die Teilnahme ist die meist schriftliche Zustimmung der Lehrkräfte erforderlich.

Der Nebenhörerstatus darf nicht mit dem des Gasthörers verwechselt werden.