Der lateinische Begriff „Numerus clausus“ (kurz „NC”, dt.: „beschränkte Zahl”) gibt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Die Anzahl der verfügbaren Studienplätze steht also im Vorfeld fest und es werden nur so viele Studieninteressierte zugelassen, wie Studienplätze zur Verfügung stehen. Damit die Bewerber vor ihrer Bewerbung in Erfahrung bringen können, wie groß ihre Chancen auf einen Studienplatz sind, veröffentlichen viele Hochschulen die sog. Auswahlgrenzen/NC-Werte vergangener Semester/Jahrgänge auf ihren Webseiten. Angegeben wird zum einen die Abiturnote, mit denen Bewerberinnen und Bewerber noch zugelassen wurden und zum anderen die Anzahl der Wartesemester, die in der Wartezeitquote erforderlich waren, um einen Studienplatz zu erhalten. Die Höhe der Auswahlgrenzen ist davon abhängig, wie viele Bewerberinnen und Bewerber es gibt, wie gut ihre Abiturnoten sind, welche Wartezeit sie mitbringen und welche Studienplatzkapazitäten zur Verfügung stehen.