Mit der Promotion erlangen Sie den Doktorgrad. Dafür müssen Sie eine eigenständige Forschungsleistung erbringen, die in einer Dissertation (Doktorarbeit) dokumentiert ist. Weiterer Bestandteil des Promotionsverfahrens ist ein Rigorosum, in dem Sie sich mündlich vor einer Prüfungskommission zu Ihrer Doktorarbeit äußern und sonstige fachbezogene Fragen beantworten müssen.
Die Doktorarbeit wird von einem Professor oder einer Professorin (Doktorvater/Doktormutter) im Rahmen eines Promotionsstudiengangs, einer Graduate School oder eines Graduiertenkollegs betreut. Sofern es keine entsprechenden Angebote gibt, kann die Promotionsphase aber auch individuell organisiert werden. Formal geregelte Promotionsstudienangebote sind meist auf zwei oder drei Jahre angelegt.
Voraussetzung für eine Promotion ist in der Regel der Abschluss eines Masterstudiengangs mit einer bestimmten Note oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit. Bachelorabsolventen werden nur in Ausnahmefällen zum Promotionsverfahren zugelassen.
Die Promotion ist nur an Universitäten möglich.
Finanziert wird eine Promotion häufig durch ein Promotionsstipendium, z. B. eines Begabtenförderungswerks. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich auf eine Stelle als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der Universität zu bewerben, denn häufig besteht im Rahmen dieser Stellen die Gelegenheit zur Promotion.