In der Prüfungsordnung eines Studiengangs sind alle Details der Prüfungsverfahren niedergelegt: Neben den Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Prüfungen sind dies Regelungen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, zum Prüfungsablauf und zur Bewertung von Prüfungsleistungen. Umgesetzt werden die Prüfungsordnungen von den Prüfungsämtern.
Studienverlauf und Studieninhalte sind nicht in der Prüfungsordnung, sondern in der jeweiligen Studienordnung geregelt.