Um Ihren Studienplatz nicht zur verlieren, müssen Sie sich jeweils für das folgende Semester zurückmelden, indem Sie die Semestergebühren auf das Konto der Hochschule überweisen. Dafür ist eine spezielle Frist vorgesehen, die in der Regel mit der Vorlesungszeit des laufenden Semesters endet. Bei einer verspäteten Rückmeldung werden Säumnisgebühren erhoben. Wer auch die Nachfrist versäumt, muss mit der Exmatrikulation rechnen.
Wollen Sie sich im folgenden Semester beurlauben lassen, können Sie statt der Rückmeldung einen Urlaubsantrag stellen. Ergibt sich der Beurlaubungsgrund erst, nachdem Sie sich bereits zurückgemeldet haben, ist es aber auch später noch möglich, ein Urlaubssemester zu beantragen. Dann bekommen Sie den Semesterbeitrag zurücküberwiesen.