Müssen Sie für Ihr Studium Sprachkenntnisse mitbringen und erwerben Sie diese an der Hochschule, so verlängert sich Ihre Förderungshöchstdauer beim BAföG: Pro Sprache werden Sie ein Fachsemester länger gefördert. Die Regelung gilt allerdings nicht für Sprachen, die bereits Teil der Schulausbildung sind (insbesondere Englisch und Französisch).