Die BAföG-Förderbeträge für Studierende werden normalerweise nur zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Die andere Hälfte ist ein Staatsdarlehen, das später zurückgezahlt werden muss (maximal 10.000 Euro). Anders als bei einem Bankdarlehen werden keine Zinsen erhoben, auch besteht die Möglichkeit, im Falle eines besonders schnellen Studiums oder einer besonders guten Abschlussnote einen Teil der Darlehensschuld erlassen zu bekommen. (Vom Teilerlass können Sie nur noch dann profitieren, wenn Sie Ihr Studium bis Ende 2012 abschließen.)
Die Rückzahlung des Darlehens beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Eingezogen werden die monatlichen Raten in Höhe von mindestens 105 Euro vom Bundesverwaltungsamt. Wer nicht genug Einkommen hat, kann sich für jeweils ein Jahr von der Rückzahlung zurückstellen lassen.
In bestimmten Fällen wird BAföG nur in Form eines Bankdarlehens gewährt, für das andere Bedingungen gelten.