Staatsexamenstudiengänge

In einigen Fächern ist nach wie vor das Staatsexamen bzw. die Staatsprüfung der einzig mögliche Studienabschluss. Das Besondere ist hier, dass die Abschlussprüfung nicht von der Hochschule, sondern von einem staatlichen Prüfungsamt abgenommen wird. In Berlin und Brandenburg betrifft dies alle medizinischen Studiengänge und das Fach Pharmazie.

Im Studiengang Rechtswissenschaft heißt die Abschlussprüfung seit der letzten großen Studienreform "Erste Juristische Prüfung". Diese setzt sich aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung (70%) und einer universitären Schwerpunktprüfung (30%) zusammen.

Lehramtsbezogene Studiengänge werden in Berlin und Brandenburg als Bachelor- und Masterstudiengängen angeboten, wobei der Masterabschluss der Ersten Staatsprüfung gleichgestellt ist.