Die regionalen Studentenwerke sind hochschulunabhängige Anstalten des öffentlichen Rechts mit vielfältigen Aufgaben, die darauf zielen, Studierende zu fördern und sozial abzusichern. Sie beraten zu Fragen der Studienfinanzierung und sind gleichzeitig als BAföG-Ämter tätig; sie verwalten die meisten Studentenwohnheime und betreiben die Mensen und Cafeterien an vielen Hochschulen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Beratungsangebote, vor allem Sozialberatungsstellen und Psychologische Beratungsstellen. In den Sozialberatungsstellen können sich z. B. Ausländerinnen und Ausländer, behinderte und chronisch kranke Studierende sowie werdende und junge Mütter beraten lassen. An vielen Studienorten gibt es auch Betreuungsmöglichkeiten in Kindertagesstätten. Das Studentenwerk Berlin bietet eine Schwangerschaftskonfliktberatung an. Studierende in finanzieller Not werden unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Darlehen unterstützt (s. Härtefalldarlehen, Überbrückungsdarlehen, Zuschussfond, Studienabschlussdarlehen).
Ein Teil der Semestergebühren kommt der Arbeit der Studentenwerke zugute.