Studienabbruch (BAföG)

Im Unterschied zu einem Fachrichtungswechsel verabschieden Sie sich bei einem Studienabbruch nicht nur von Ihrem bisherigen Studienfach, sondern darüber hinaus von dem Ziel, einen Hochschulabschluss erwerben zu wollen. Haben Sie BAföG für Ihr bisheriges Studium bezogen, so brauchen Sie nicht zu befürchten, nunmehr die gesamten Förderbeträge zurückzahlen zu müssen. Vielmehr bleibt es – wie bei einem Abschluss des Studiums auch – bei der Rückzahlung allein des Staatsdarlehens.

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt doch wieder an eine Hochschule zurückkehren wollen, so werden die im alten Studiengang „verbrauchten“ Semester auf den neuen Studiengang angerechnet und nur noch mit einem verzinslichen Bankdarlehen gefördert. Die Folgen des Studienabbruchs sind also dieselben wie bei einem Fachrichtungswechsel. Auch müssen Sie einen wichtigen oder unabweisbaren Grund für den Abbruch gehabt und – im Falle des wichtigen Grundes – den Abbruch spätestens nach dem 3. Fachsemester vollzogen haben.

Denken Sie auch daran, dass Sie in der Regel nur dann wieder mit BAföG rechnen können, wenn Sie die Altersgrenze zwischenzeitlich nicht überschreiten.