Mit der Studienabschlusshilfe können Sie Ihren Lebensunterhalt in der Abschlussphase des Studiums sichern, wenn Sie aus der regulären BAföG-Förderung herausgefallen sind. Grund dafür kann sein, dass Sie den Leistungsnachweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder die Förderungshöchstdauer überschritten haben. Nach einem zu späten oder unbegründeten Fachrichtungswechsel kommt dagegen keine Studienabschlusshilfe in Betracht.
Beantragt wird die Hilfe beim BAföG-Amt, das nach den üblichen BAföG-Regeln über die Höhe der Förderbeträge entscheidet. Ausgezahlt wird die Studienabschlusshilfe dann aber als verzinsliches Bankdarlehen von der KfW-Privatkundenbank. Den Vertragsabschluss vermittelt das BAföG-Amt.
Die Hilfe zum Studienabschluss wird maximal zwölf Monate lang gezahlt. Folgende zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Erstens: Sie wurden zur Abschlussprüfung zugelassen, und zwar
- innerhalb der Förderungshöchstdauer oder
- innerhalb von vier Semestern nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.
Sind Sie über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert worden, weil sich Ihr Studium behinderungs-, krankheits- oder schwangerschaftsbedingt verzögert hat, Sie in Gremien gearbeitet oder Kinder erzogen haben, so werden die zusätzlich geförderten Semester der Förderungshöchstdauer zugerechnet.
Zweitens: Die Hochschule bzw. das Prüfungsamt bescheinigt Ihnen, dass Sie das Studium innerhalb von zwölf Monaten abschließen können.