Studienkonten dienen in einzelnen Länder dazu, Langzeitstudiengebühren zu erheben: Die Studierenden erhalten ein fiktives Studienguthaben, das eine bestimmte Anzahl von Studiensemestern bzw. Semesterwochenstunden oder ECTS-Credits umfasst. Sobald das Studienkonto überzogen wird, müssen für das weitere Studium Studiengebühren gezahlt werden. Auf das Konto angerechnet werden nicht nur Studienzeiten an Hochschulen des Landes, in dem es Studienkonten gibt, sondern alle Studienzeiten an deutschen Hochschulen. Wer einen Hochschulwechsel in ein Land mit Studienkonten vornimmt, muss deshalb unter Umständen sofort Studiengebühren zahlen.
Derzeit gibt es Studienkonten nur in Rheinland-Pfalz.