Studierendenkindergeld

Das Studentenwerk Potsdam zahlt für Kinder von Studierenden, die ab dem 1.3.2008 geboren werden, einmalig einen Betrag von 100 Euro. Die Auszahlung des Geldes erfolgt direkt in der Kasse des Studentenwerks oder auf formlosen Antrag (mit Angabe der Bankverbindung). An der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus gibt es eine vergleichbare Regelung. Hier zahlt der Studierendenrat studierenden Eltern auf Antrag einmalig ein Begrüßungsgeld von 100 Euro für ihr neugeborenes Kind.

Mitzubringen oder mitzuschicken sind eine Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes und die Studienbescheinigung des Semesters, in dem das Kind geboren wurde.