Studierendenvertretung

Alle Student/innen einer Hochschule bilden die Studierendenschaft. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Der Begriff Studierendenvertretung bezeichnet die Organe der Studierendenschaft. Das ist zum einen das Studierendenparlament, aber vor allem der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA). Zu  ihren Aufgaben gehört die Wahrnehmung studentischer Interessen, z. B. die Aushandlung von Verträgen über das Semesterticket, die Stellungnahme zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Themen und die Unterstützung der sozialen Belange der Studierenden. Alle Studierenden finanzieren die Arbeit der Studierendenvertretung insofern mit, als ein geringer Anteil der Semestergebühren, die jeweils bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung zu zahlen sind, für die Studierendenvertretung bestimmt ist.