Ein Studium ohne schulisch erworbene Hochschulzugangsberechtigung ist zunächst an künstlerischen Hochschulen, möglich, wo die Bewerberinnen und Bewerber zuweilen allein aufgrund ihrer künstlerischen Begabung aufgenommen werden. Aber auch an Universitäten und Fachhochschulen kommt ein Studium ohne Abitur in Betracht, wenn Sie sich bereits beruflich qualifiziert haben und Ihre Fachkenntnisse erweitern und vertiefen wollen.
In Berlin verfügen Berufstätige unter folgenden Voraussetzungen über eine fachgebundene Studienberechtigung (§ 11 Berliner Hochschulgesetz):
- Sie haben einen Realschulabschluss oder können eine gleichwertige Schulbildung vorweisen und
- sie haben eine Berufsausbildung abgeschlossen, die für das beabsichtigte Studium geeignet ist, und
- sie waren mindestens vier Jahre berufstätig. Alternativ berechtigt auch eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung, eine Prüfung zum staatlich geprüften Techniker bzw. Betriebswirt oder eine vergleichbare berufsqualifizierende Ausbildung zu einem fachgebundenen Studium.
Liegen die Voraussetzungen vor, so werden die Bewerberinnen und Bewerber für zwei bis maximal vier Semester vorläufig immatrikuliert. Danach entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss über die endgültige Immatrikulation.
In Brandenburg stellt das Hochschulgesetz für den fachgebundenen Hochschulzugang folgende Anforderungen an Berufstätige (§ 8 Absätze 2 und 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz):
- Sie haben die Sekundarstufe I (oder eine vergleichbare Schulbildung) abgeschlossen, eine Berufsausbildung absolviert, die für das beabsichtigte Studium geeignet ist und waren danach mindestens zwei Jahre berufstätig.
- Alternativ genügt es, wenn sie eine Meisterprüfung bestanden oder eine gleichwertige Berechtigung nach § 7 Absatz 2a der Handwerksordnung erworben haben, die jeweils für das beabsichtigte Studium geeignet ist.