Nicht jedem ist es möglich, sich 40 Stunden in der Woche mit seinem Studium zu befassen, so wie es die Studienordnungen und Regelstudienzeiten normalerweise vorsehen. Die Gründe können vielfältig sein: Die einen sind durch ihre Familie stark eingespannt, andere müssen zusätzlich Geld verdienen und wieder andere sind z. B. aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht so belastbar, dass sie sich täglich acht Stunden ihrer Ausbildung widmen können. Um den genannten Personengruppen dennoch ein Studium zu ermöglichen, werden einige Studiengänge auch als Teilzeitstudium angeboten. Der Unterrichtsstoff wird hier in der Regel auf die doppelte Studienzeit gestreckt, was dazu führt, dass der Zeitaufwand in der Woche bzw. im Semester deutlich geringer ist als bei einem Vollzeitstudium. Die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren, besteht vor allem bei Fernstudiengängen.
Stets ist Voraussetzung, dass man sich offiziell für ein Teilzeitstudium an der Hochschule immatrikuliert. Wer für sein Vollzeitstudium weniger Zeit aufwendet als eigentlich vorgesehen, studiert also nicht automatisch in Teilzeit.
Für ein Teilzeitstudium können Sie weder BAföG noch den Bildungskredit oder den KfW-Studienkredit erhalten. Auch gilt für Sie nicht das Werkstudentenprivileg.