Vermögen (BAföG)

Vermögen kann nur dann auf den BAföG-Bedarf angerechnet werden, wenn es sich um Ihr eigenes Vermögen handelt. Das Vermögen Ihrer Eltern und Ihres Ehepartners/Lebenspartners ist für die Berechnung des Förderbetrages nicht relevant. Etwas Geld dürfen Sie allerdings auf der hohen Kante haben: Ein Betrag von 5.200 Euro bleibt auf jeden Fall anrechnungsfrei. Er erhöht sich für Ihren Ehepartner und für jedes Ihrer Kinder um jeweils 1.800 Euro.

Haushaltsgegenstände gehören nicht zum Vermögen, wohl aber ein Pkw (bis zu 7.500 Euro bleiben anrechnungsfrei) und Vermögenswerte, von denen Sie möglicherweise gar nichts wissen (klassisches Beispiel: Ihre Oma hat ein Sparbuch auf Ihren Namen angelegt). Auch werden Vermögenswerte berücksichtigt, die Sie vor Beginn des Studiums an andere Menschen verschenken o. ä., um die Anrechnung aufs BAföG zu verhindern.

Unwahre und unvollständige Angaben zum Vermögen können im Wege eines Datenabgleichs ans Tageslicht kommen. Es empfiehlt sich also unbedingt, die Fragen zum Vermögen sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantworten.