Vorabentscheid (BAföG)

In folgenden Fällen können Sie vorab vom BAföG-Amt überprüfen lassen, ob Ihre Ausbildung förderungsfähig ist:

  • Sie planen ein Auslandsstudium oder -praktikum und möchten wissen, ob Sie einen Anspruch auf Auslands-BAföG haben.
  • Das Hochschulstudium ist bereits Ihre zweite Berufsausbildung, die mit BAföG gefördert werden kann.
  • Sie möchten wissen, ob Sie nach einem Fachrichtungswechsel weiter BAföG erhalten werden.
  • Sie haben die Altersgrenze überschritten und sind nicht sicher, ob Sie dennoch einen Anspruch auf BAföG haben.

In allen Fällen entscheidet das BAföG-Amt nur über das „Ob“ der Förderung, nicht über die Höhe. Es ist ein Jahr an seine Entscheidung gebunden.