Vorausleistung (BAföG)

Die Unterhaltspflicht der Eltern geht der staatlichen Ausbildungsförderung grundsätzlich vor. Deshalb wird im Zusammenhang mit dem BAföG-Antrag in der Regel nach dem Einkommen der Eltern gefragt und dieses ggf. auf den BAföG-Bedarf angerechnet.

Weigert sich ein Elternteil, Angaben zu seinem Einkommen zu machen oder zahlt er keinen oder zu wenig Unterhalt und ist Ihr Studium dadurch gefährdet, können Sie beim BAföG-Amt einen Antrag auf Vorausleistung stellen (Formblatt 8). Das Amt geht dann hinsichtlich des offenen Unterhaltsbetrages in Vorleistung. Gleichzeitig treten Sie Ihre Unterhaltsansprüche gegen den betroffenen Elternteil an das BAföG-Amt ab. Das ermöglicht dem Amt, das vorgestreckte Geld von ihm zurückzufordern und im Zweifel sogar einen zivilrechtlichen Unterhaltsprozess gegen ihn zu führen.