Ein Wohnberechtigungsschein ermöglicht den Zugang zu einer (günstigen) Sozialwohnung. Bund, Länder und Gemeinden haben in den letzten Jahrzehnten viel Geld in den sozialen Wohnungsbau gesteckt. Im Gegenzug mussten sich die begünstigten Bauherren verpflichten, bestimmte Belegungs- und Mietpreisbindungen einzuhalten. Der WBS sorgt dafür, dass nur Menschen den geförderten Wohnraum beziehen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation und/oder aus sonstigen Gründen darauf angewiesen sind.
Auch Studierende können einen WBS erhalten. Voraussetzung ist, dass sie eine bestimmte Einkommensgrenze im Jahr (ab der Antragstellung) nicht überschreiten. Diese liegt bei einem 1-Personen-Haushalt bei 12.000 Euro netto (in Berlin: 16.800 Euro) und bei einem 2-Personen-Haushalt bei 18.000 Euro netto (in Berlin: 25.200 Euro).
Die Antragsformulare können Sie aus dem Internet herunterladen und zusammen mit Einkommensnachweisen und einer Studienbescheinigung per Post an das Wohnungsamt an Ihrem Hauptwohnsitz schicken. Erhalten Sie daraufhin einen Wohnberechtigungsschein, so ist dieser ein Jahr gültig und nur in einer bestimmten Region einsetzbar. Besteht ein besonders dringender Wohnbedarf, so enthält der Schein einen entsprechenden Vermerk. Sie werden dann bevorzugt mit Wohnraum versorgt.