Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem Einkommen. (In den Jahren 2009 und 2010 wurde außerdem ein Zuschuss zu den Heizkosten gewährt.) Voraussetzung ist, dass sie nicht bereits über eine andere Sozialleistung (z. B. ALG II) einen Beitrag zu den Mietkosten erhalten.
Studierende haben normalerweise keinen Anspruch auf Wohngeld, weil sie vorrangig nach dem BAföG gefördert werden. Etwas anderes gilt nur in folgenden Fällen:
- Sie haben dem Grunde nach keinen Anspruch (mehr) auf BAföG, weil Sie einen Fachrichtungswechsel zu spät vollzogen, den Leistungsnachweis nicht rechtzeitig vorgelegt, die Regelstudienzeit überschritten oder Ihr Studium erst nach dem 30. Geburtstag begonnen (s. Altersgrenze) haben.
- Sie beziehen BAföG ausschließlich als verzinsliches Bankdarlehen.
- Sie haben zwar dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch, wohnen aber mit Kindern und/oder einem Partner oder anderen Familienangehörigen zusammen. Voraussetzung ist, dass es im Haushalt mindestens eine Person gibt, die nicht dem Grunde nach berechtigt ist, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe zur beziehen.
Trifft eine der genannten Voraussetzungen auf Sie zu, so richtet sich die Höhe Ihres Wohngeldanspruchs nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe der zu berücksichtigenden Miete und dem Einkommen der Haushaltsmitglieder.
Beantragen können Sie Wohngeld bei der Stadt-/Bezirksverwaltung (Wohnungsamt) an Ihrem Hauptwohnsitz. Die Antragsformulare werden in der Regel online zur Verfügung gestellt.