Beim Wohnkostenzuschuss handelt es sich weder um Wohngeld noch um den Mietkostenzuschlag, den Sie über das BAföG erhalten können (siehe dazu unter BAföG-Bedarf). Gemeint ist vielmehr ein Zuschuss zum Wohnen, den eine relativ überschaubare Gruppe von Studierenden auf der Grundlage von § 22 Absatz 7 des Sozialgesetzbuches II beantragen kann. Gemeint sind Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, BAföG beziehen und ihre Mietkosten nicht mit dem Beitrag zum Wohnen decken können, den sie über das BAföG beziehen (Wohnpauschale iHv 49 Euro). Im März 2011 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Studierende erweitert, die bei ihren Eltern wohnen, einkommens- oder vermögensbedingt kein BAföG erhalten und ihre Mietkosten nicht anderweitig decken können. Den Antrag nehmen die Jobcenter entgegen.