Zulassungsbeschränkungen

Übersteigt die Anzahl der Studieninteressierten für einen Studiengang erfahrungsgemäß die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, reagieren die Hochschulen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung. Das bedeutet: Sie berechnen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze für das jeweilige Semester und führen zur Besetzung der Plätze ein Auswahlverfahren durch, für das sich die Studieninteressierten bewerben müssen. Im Zuge des Auswahlverfahrens wird eine Rangliste der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Sind alle Plätze vergeben, ergibt sich aus der Abiturnote des letzten zugelassenen Bewerbers in der Rangliste der Numerus clausus für das betreffende Fach. Für das folgende Semester kann dieser ein Anhaltspunkt sein, wie wahrscheinlich die Zulassung mit einer bestimmten Abiturnote ist.

Manche Studiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Hier werden die Studienplätze zentral über hochschulstart.de (früher: ZVS) vergeben.

Sofern Bachelorstudiengänge keinen Zulassungsbeschränkungen unterliegen, können Sie sich während der angegebenen Fristen einfach ohne vorherige Bewerbung immatrikulieren.