Zuschussfond

Der Zuschussfond ist ein finanzielles Hilfsangebot des Studentenwerks Berlin. Es steht vor allem ausländischen Studierenden zur Verfügung, die kein Recht auf BAföG haben und bisher ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eigene Arbeit finanziert haben. EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland sind nicht zuschussberechtigt.

Der Zuschuss soll Ihnen helfen, Zeiten während des Studiums zu überbrücken, in denen Sie nicht arbeiten können, z. B. während einer Prüfungsphase. Langfristige unbezahlte Praktikumszeiten, die Bestandteil des Studiums sind, können ebenfalls berücksichtigt werden. Grundlage der Vergabe bilden die „Richtlinien für die Vergabe von Sozialzuschüssen“. Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Auskünfte erteilt die Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Berlin.