Nehmen Sie ein grundständiges Studium auf, nachdem Sie bereits ein erstes grundständiges Studium abgeschlossen haben, so handelt es sich um ein Zweitstudium. Ein Masterstudium ist dagegen kein Zweitstudium, denn es setzt als postgraduales Studium einen ersten Hochschulabschluss voraus.
Für Zweitstudien-Bewerberinnen und -bewerber steht meist nur ein kleines Studienplatzkontingent zur Verfügung. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Zahl der vorhandenen Studienplätze, so wird eine Rangliste der Bewerberinnen und Bewerber gebildet, die sich am Ergebnis der Abschlussprüfungen des Erststudiums sowie an den beruflichen und wissenschaftlichen Gründen für die Aufnahme eines Zweitstudiums orientiert. Abiturdurchschnitt und Wartesemester spielen dagegen bei der Studienplatzvergabe keine Rolle. Unter Umständen können Sie sich bei einem Zweitstudium Studienleistungen Ihres Erststudiums anrechnen lassen.
BAföG gibt es für ein Zweitstudium normalerweise nicht, es sei denn, es liegt ein begründeter Härtefall vor oder das Zweitstudium ist für den angestrebten Beruf unabdingbar. In den genannten Fällen erhalten Sie BAföG jedoch lediglich als verzinsliches Bankdarlehen. Auch Stipendien werden für Zweitstudierende in der Regel nicht vergeben.