Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungssteuer ist eine Aufwandsteuer, die von immer mehr Kommunen erhoben wird. Belastet werden Personen, die mehrere Wohnungen unterhalten. Die Höhe des Einkommens spielt keine Rolle. Auch Studierende, die am Studienort ihren Nebenwohnsitz nehmen, können der Steuerpflicht unterliegen.

An den Hochschulorten der Region Berlin und Brandenburg wird die Zweitwohnungssteuer derzeit (April 2010) von den Städten Berlin, Potsdam und Cottbus erhoben. Die Steuer beläuft sich in Berlin auf 5% und in Potsdam und Cottbus auf 10% der Jahresnettokaltmiete (Grundmiete ohne Betriebs- und Heizkosten). In Berlin ist das Finanzamt Mitte/Tiergarten für die Erhebung der Steuer zuständig, in Potsdam die Stadtverwaltung (Bürgerservice) und in Cottbus die Abteilung Finanzmanagement der Stadtverwaltung.

Nachdem Sie Ihre Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben, werden Ihre Daten an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie werden dann irgendwann aufgefordert, eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abzugeben.

Vermeiden können Sie die Steuer dadurch, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz an den Hochschulort verlegen. Dies hat außerdem den Vorteil, dass Sie ein Begrüßungsgeld erhalten. In Cottbus gelten das sog. Erstwohnsitzmodell und die Cottbus-Prämie.