Finanzwirtinnen und Finanzwirte arbeiten in den Finanzämtern und sorgen dafür, dass Steuern korrekt festgesetzt und erhoben werden. Mit diesen Einnahmen finanziert Berlin unter anderem Bildung, Kultur und Gesundheit.
Die Ausbildung bei der Berliner Finanzverwaltung ist eine Beamtenausbildung im mittleren Dienst. Ausbildungsplätze bieten die 22 Berliner Finanzämter an.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Finanzwirt/-in
Wer sich bewerben möchte, muss drei formale Voraussetzungen erfüllen.
Mittlerer Schulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss.
Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
Bewerberinnen und Bewerber brauchen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates. Grund ist die spätere Tätigkeit im Beamtenverhältnis, denn Finanzwirte nehmen hoheitliche Aufgaben wahr.
Altersbegrenzung: Das 47. Lebensjahr darf zum Einstellungsbeginn nicht vollendet sein
Zum Ausbildungsbeginn dürfen Bewerberinnen und Bewerber höchstens 46 Jahre alt sein (Stand 2026).
Für die Arbeit selbst sind Genauigkeit und Zuverlässigkeit wichtig, denn Steuerbescheide müssen rechtlich stimmen. Mehrsprachigkeit kann im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern hilfreich sein.
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung zum Finanzwirt in Berlin dauert 24 Monate. Davon verbringen die Auszubildenden 16 Monate in einem Berliner Finanzamt und 8 Monate an der Landesfinanzschule.
Theorie: 8 Monate an der Landesfinanzschule in Königs Wusterhausen
Die theoretische Ausbildung findet an der Landesfinanzschule Brandenburg in Königs Wusterhausen statt, die auch die Berliner Nachwuchskräfte ausbildet. Dort stehen vor allem Steuerrecht und die Grundlagen der Finanzverwaltung auf dem Stundenplan.
Praxis: 16 Monate in einem Berliner Finanzamt
In der Praxisphase durchlaufen die Auszubildenden verschiedene Abteilungen eines Berliner Finanzamts und bearbeiten Steuererklärungen. Dabei werden sie von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen angeleitet und wenden das Gelernte direkt an.
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zum Finanzwirt ist bundesweit einheitlich geregelt. Grundlage sind das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamte.

Praxis: Steuererklärungen bearbeiten und Steuern festsetzen
Im Mittelpunkt stehen die Bearbeitung von Steuererklärungen und die Festsetzung von Steuern. Die Auszubildenden prüfen Angaben zu Einkommen und Vermögen von Bürgern und Unternehmen.
Theorie: Steuerrecht, Abgabenordnung, Verwaltungsrecht und Buchführung
An der Landesfinanzschule lernen die Auszubildenden die Steuerrechtsgebiete, darunter Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Dazu kommen die Abgabenordnung als Verfahrensrecht der Finanzämter, allgemeines Verwaltungsrecht sowie Buchführung und Bilanzierung.
Am Ende der zwei Jahre steht die Laufbahnprüfung mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wer sie besteht, erhält die Bezeichnung „Finanzwirt/-in“.
Ausbildungsgehalt und Vergütung
Die Auszubildenden erhalten Anwärterbezüge. Laut Senatsverwaltung für Finanzen erhalten ledige Anwärterinnen und Anwärter 1.467,66 € brutto im Monat (Stand 01.01.2026). Die Beträge werden regelmäßig angepasst. Zusätzlich gibt es vermögenswirksame Leistungen.
Anders als in einer klassischen Berufsausbildung erhalten die Auszubildenden zu Beginn eine Ernennungsurkunde, die sie zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf macht. Für Beamte gelten bei der Kranken- und Pflegeversicherung eigene Regeln. Details klärt die Ausbildungsstelle.
| Vergütungskomponente | Betrag |
|---|---|
| Monatliche Anwärterbezüge (brutto) | 1.467,66 € für Ledige (Stand 01.01.2026, wird regelmäßig angepasst) |
| Vermögenswirksame Leistungen | Nach geltenden Bestimmungen |
| Kranken- und Pflegeversicherung | Regeln für Beamte, Details bei der Ausbildungsstelle |
Übernahmechancen und Karrieremöglichkeiten in der Finanzverwaltung
Die Berliner Steuerverwaltung plant ihre Ausbildungsplätze nach dem voraussichtlichen Personalbedarf. Wer die Ausbildung mindestens mit ausreichenden Leistungen abschließt und persönlich geeignet ist, hat deshalb gute Chancen, übernommen zu werden.

Einsatz im Innen- und Außendienst der Finanzämter
Nach der Ausbildung arbeiten Finanzwirte im Innen- oder Außendienst der Finanzämter. Im Innendienst setzen sie Steuern fest, bearbeiten die Erhebung und Beitreibung von Steuern oder arbeiten in der Buchhaltung und der Grundstücksbewertung.
Im Außendienst prüfen sie zum Beispiel als Lohnsteuer-Außenprüfer, ob Betriebe die Lohnsteuer korrekt abführen. Vollziehungsbeamte suchen Steuerschuldner auf, verschaffen sich einen Überblick über deren wirtschaftliche Verhältnisse und treiben offene Steuern bei.
| Einsatzbereich | Tätigkeiten |
|---|---|
| Innendienst | Festsetzung und Erhebung verschiedener Steuerarten, Prüfung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen anhand von Steuererklärungen, Buchhaltung, Grundstücksbewertung |
| Außendienst | Lohnsteuer-Außenprüfung in Betrieben, Vollziehungsbeamter mit Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Steuerschuldnern |
Über Fortbildungen können Beschäftigte später weitere Aufgaben übernehmen.
Bewerbungsprozess und Unterlagen
Die Ausbildung beginnt jeweils am 15. August. Das Bewerbungsverfahren startet etwa ein Jahr vorher, deshalb lohnt es sich, die Fristen früh im Blick zu haben. Diese Unterlagen gehören in die Bewerbung:
- Ein Anschreiben, das die Motivation für die Ausbildung und die persönlichen Stärken darlegt
- Ein tabellarischer Lebenslauf mit den wichtigsten Stationen des bisherigen Werdegangs
- Das Schulabschlusszeugnis bzw. das letzte zur Verfügung stehende Schulzeugnis
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen wie eine Registrierungsbestätigung für Soldatinnen und Soldaten oder ein Schwerbehindertenausweis
Die Senatsverwaltung für Finanzen stellt auf ihren Karriereseiten ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren bereit.
Fazit
Die Ausbildung bei der Finanzverwaltung Berlin führt in eine Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst. Sie findet an der Landesfinanzschule in Königs Wusterhausen und in Berliner Finanzämtern statt, die Inhalte sind bundeseinheitlich geregelt.
Wer die Ausbildung mit ausreichenden Leistungen abschließt, hat gute Übernahmechancen und kann im Innen- oder Außendienst der Finanzämter arbeiten.
Bewerben können sich Interessierte mit mittlerem Schulabschluss und deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit, die zum Einstellungsbeginn das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Quellenverweise
- https://www.berlin.de/sen/finanzen/ueber-uns/karriere/ausbildung-duales-studium/steuerverwaltung/geht-auf-uns/landingpage.1352250.php
- https://www.berlin.de/sen/finanzen/ueber-uns/karriere/ausbildung-duales-studium/steuerverwaltung/finanzwirt-ausbildung-972417.php
- https://www.aubi-plus.de/ausbildung/beruf/finanzwirt-finanzwirtin-1909/ort/berlin-33899/
