Master of Laws (LL.M.)

Jurastudentin plädiert im Master of Laws bei einer Moot-Court-Übung vor einer Jury
Illustration: mit KI erstellt

Was ist der Master of Laws?

Der Master of Laws (LL.M.) ist ein juristischer Masterabschluss, der meist in einem Jahr Vollzeitstudium erworben wird, berufsbegleitend entsprechend länger. Er richtet sich in der Regel an Juristinnen und Juristen, die bereits einen juristischen Abschluss haben, etwa das erste Staatsexamen oder im US-System den Juris Doctor (JD), und sich in einem Rechtsgebiet weiter spezialisieren wollen. Den LL.M. bieten Hochschulen in Deutschland und im Ausland an, viele Programme gibt es im englischsprachigen Raum, etwa in Großbritannien, den USA oder Kanada.

In Deutschland gibt es zwei typische Zielgruppen: deutsche Juristinnen und Juristen, die sich zum Beispiel im Wirtschafts-, Steuer- oder Europarecht spezialisieren, und ausländische Juristen, die das deutsche und europäische Recht kennenlernen wollen.

Die Inhalte unterscheiden sich je nach Hochschule und Programm. Neben den klassischen Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht werden auch Internationales Recht, Europarecht oder Steuerrecht angeboten.

Voraussetzungen für das Studium

Voraussetzung ist in der Regel ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium, etwa das erste juristische Staatsexamen, ein Bachelor of Laws (LL.B.) oder ein ausländischer Jura-Abschluss. Manche Programme verlangen zusätzlich Berufserfahrung. Je nach Unterrichtssprache werden gute Englisch- oder Deutschkenntnisse nachgewiesen.

Ziele des Master of Laws

Ziel ist vertieftes Wissen in einem Rechtsgebiet, dazu wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben. Bei Programmen im Ausland kommt das Verständnis eines fremden Rechtssystems hinzu.

Klassischer Studienverlauf

Ein Vollzeit-LL.M. dauert meist zwei Semester, einzelne Programme bis zu 18 Monate. Viele beginnen im Herbst und enden im Sommer des Folgejahres. Auf dem Plan stehen Vorlesungen, Seminare und Forschungsprojekte.

Wie viele Leistungspunkte erworben werden müssen, legt jede Hochschule selbst fest. Die Punkte richten sich nach dem Umfang der Lehrveranstaltungen und des Selbststudiums.

Den Abschluss bildet die Masterarbeit. Sie kann als Forschungsarbeit oder als Praxisprojekt angelegt sein.

Mögliche Studien- / Inhaltsfächer

Programme für ausländische Juristen beginnen meist mit Pflichtkursen in den Grundlagen des Gastlandrechts, in den USA etwa Verfassungs- und Vertragsrecht sowie juristisches Recherchieren und Schreiben. Spezialisierungsprogramme setzen dagegen gleich im gewählten Rechtsgebiet an. Häufige Schwerpunkte sind:

  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht
  • Europarecht
  • Steuerrecht
  • Internationales Recht

Abschluss des Studiums

Am Ende steht der akademische Grad Master of Laws (LL.M.). Der Abschluss ist international verbreitet. In Deutschland ersetzt er weder Staatsexamen noch Referendariat, die Zulassung als Rechtsanwalt oder Richter hängt weiter an den Staatsexamina. Der LL.M. ist eine Zusatzqualifikation, die vor allem in international tätigen Kanzleien und Unternehmen geschätzt wird.

LL.M. in Berlin und Brandenburg

Die Humboldt-Universität zu Berlin bietet mit dem Humboldt Master of Laws einen Vollzeit-LL.M. von Oktober bis Juli an, der in das deutsche und europäische Recht einführt, dazu weitere LL.M.-Programme. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bietet einen LL.M. im Wirtschaftsrecht mit internationalem Bezug an. Weitere Studiengänge finden Sie auf der Fachseite Recht.

Fazit

Mit einem LL.M. spezialisieren sich Juristinnen und Juristen in einem Rechtsgebiet oder lernen ein fremdes Rechtssystem kennen. Der Abschluss dauert meist ein Jahr und ist in Deutschland eine Zusatzqualifikation neben den Staatsexamina, kein Ersatz dafür.