Wer ein Studium beginnt, muss klären, wie er krankenversichert ist: weiter über die Familienversicherung der Eltern, in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten oder mit einer eigenen privaten Krankenversicherung (PKV)? Die Entscheidung für die PKV lässt sich während des Studiums nicht mehr rückgängig machen, deshalb lohnt es sich, sie vorher genau zu prüfen.
Einen Überblick über alle Varianten, auch für Nebenjob, Praktikum und Auslandssemester, gibt unser Beitrag Krankenversicherung für Studenten.
Die Wege im Überblick
Studierende sind in Deutschland versicherungspflichtig. Sie haben die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), etwa als Krankenversicherung Student, und der privaten Krankenversicherung (PKV). Der Leistungsumfang der GKV ist gesetzlich festgelegt, PKV-Tarife lassen sich individuell gestalten. Der Preis eines PKV-Studierendentarifs hängt unter anderem vom Gesundheitszustand und von gewünschten Zusatzleistungen ab.
- Familienversicherung: Bis zum Ende des 25. Lebensjahres können Studierende beitragsfrei über ein gesetzlich versichertes Elternteil mitversichert bleiben. Die Altersgrenze verlängert sich um die Zeit eines freiwilligen Wehrdienstes oder Freiwilligendienstes, höchstens um zwölf Monate. Das eigene regelmäßige Einkommen darf eine jährlich angepasste Grenze nicht überschreiten.
- Gesetzliche Studentenversicherung: Endet die Familienversicherung, versichern sich Studierende selbst in der GKV und zahlen einen festen Studentenbeitrag, der sich am BAföG-Bedarfssatz orientiert. Dazu kommen Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag der Kasse.
- Private Krankenversicherung: Wer privat versichert sein will, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht von ihr befreien lassen.
Wann bleibt man besser bei den Eltern versichert?
Solange die Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Familienversicherung in der Regel die günstigste Lösung, weil sie nichts kostet. Sie ist aber nicht immer möglich: Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert und sind die Eltern verheiratet, prüft die Kasse zusätzlich das Einkommen der Eltern. Verdient der privat versicherte Elternteil mehr und liegt über der Versicherungspflichtgrenze, ist eine Familienversicherung des Kindes ausgeschlossen.
Wann kann sich die private Krankenversicherung lohnen?
Eine PKV kommt vor allem dann in Betracht, wenn Studierende ohnehin nicht familienversichert sein können, etwa weil die Eltern privat versichert sind. Kinder von Beamten haben während der Ausbildung oft einen Anspruch auf Beihilfe; dann muss die PKV nur den restlichen Teil der Kosten abdecken, was den Beitrag senkt. Je nach Tarif kann die PKV außerdem Leistungen enthalten, die über den gesetzlichen Umfang hinausgehen, etwa einen weltweiten Versicherungsschutz. Manche Tarife erstatten einen Teil der Beiträge, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
Die Befreiung gilt für das ganze Studium
Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann während des Studiums nicht widerrufen werden. Ein Wechsel zurück in die GKV ist normalerweise erst nach dem Studium möglich, zum Beispiel mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Steigen die PKV-Beiträge während des Studiums, etwa beim Wegfall der Beihilfe, bleibt man trotzdem privat versichert. Klären Sie deshalb vor dem Antrag, wie sich der Beitrag bis zum voraussichtlichen Studienende entwickelt.

Fazit
Für Studierende bis 25 mit gesetzlich versicherten Eltern ist die Familienversicherung meist die beste Lösung, danach die gesetzliche Studentenversicherung. Die PKV lohnt sich vor allem für Kinder von Beamten mit Beihilfeanspruch oder wenn eine Familienversicherung ohnehin ausgeschlossen ist. Weil die Befreiung für das ganze Studium gilt, sollten Sie Beiträge und Leistungen vorher vergleichen und sich bei Bedarf von der Krankenkasse oder der Verbraucherzentrale beraten lassen.
