In Deutschland müssen Studierende krankenversichert sein. Welche Lösung passt, hängt von Alter, Einkommen aus Nebenjobs und der bisherigen Versicherung ab. Grundsätzlich gibt es die gesetzliche und die private Krankenversicherung.
Wer jünger als 25 ist, kann oft kostenlos über die Familienversicherung der Eltern mitversichert sein. Ab 25 oder bei zu hohem Einkommen aus Nebenjobs folgt in der Regel die studentische Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung kommt vor allem für Studierende in Frage, die schon bisher privat versichert waren oder sich zu Studienbeginn von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen.
Gesetzliche Krankenversicherung für Studierende
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für Studierende mehrere Wege. Welcher gilt, hängt von Alter, Einkommen und Studienverlauf ab.
Familienversicherung bis 25 Jahre
Studierende unter 25 können häufig beitragsfrei über ihre Eltern versichert sein. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil gesetzlich versichert ist und das eigene Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze liegt 2026 bei 565 Euro im Monat, bei Einkommen aus einem Minijob bei 603 Euro (Stand 2026, sie wird jährlich angepasst). Eigene Beiträge fallen dann nicht an, der Leistungsumfang ist derselbe.
Studentische Krankenversicherung ab 25 Jahren
Mit 25 Jahren oder bei zu hohem Einkommen aus Nebenjobs endet die Familienversicherung. Dann können sich Studierende in der Regel bis zum 30. Lebensjahr zum günstigen Studententarif versichern. Wie sich Nebenjobs auf den Status auswirken, steht im Abschnitt zu Nebenjobs und Praktika.
Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Beitrag in der studentischen Krankenversicherung wird regelmäßig angepasst. Er setzt sich aus dem Grundbeitrag, dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse und der Pflegeversicherung zusammen. Den aktuellen Betrag nennt die eigene Krankenkasse.
| Versicherungsart | Beitragshöhe (monatlich, Richtwert) |
|---|---|
| Familienversicherung | kostenfrei |
| Studentische Krankenversicherung | einheitlicher Studententarif plus Zusatzbeitrag der Kasse |
| Freiwillige Versicherung ab 30 Jahren | deutlich höher, abhängig vom Einkommen |
Endet die studentische Krankenversicherung, folgt in der Regel die freiwillige Versicherung. Die Beiträge liegen dann spürbar höher.
Private Krankenversicherung als Alternative
Einige Versicherer bieten spezielle Tarife für Studierende an. Wer privat versichert sein möchte, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht als Student von ihr befreien lassen. Diese Befreiung gilt für die gesamte Studienzeit und lässt sich nicht widerrufen.
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Studenten
Je nach Tarif umfasst die private Krankenversicherung Leistungen, die die gesetzliche nicht bezahlt, etwa Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Privatversicherte bekommen oft schneller Termine.
Die Einstiegsbeiträge für junge Studierende können unter denen der gesetzlichen Versicherung liegen. Mit einer Selbstbeteiligung lässt sich der Beitrag weiter senken.
Manche Versicherer erstatten einen Teil der Beiträge, wenn man in einem Jahr keine oder wenige Leistungen in Anspruch genommen hat.
Nachteile der privaten Krankenversicherung für Studenten
Der größte Nachteil ist die lange Bindung: Wer sich befreien lässt, kann bis zum Ende des Studiums nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, danach nur unter bestimmten Bedingungen (siehe unten).
Die Beiträge können mit dem Alter steigen und langfristig teuer werden. Vor Vertragsabschluss verlangen die Versicherer meist eine Gesundheitsprüfung.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Je nach Tarif erweiterte Leistungen | Lange Bindung an die Versicherung |
| Teils niedrigere Einstiegsbeiträge für Studierende | Mögliche Beitragserhöhungen im Alter |
| Möglichkeit der Beitragsrückerstattung | Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss |
Krankenversicherung bei Nebenjobs und Praktika
Viele Studierende verdienen Geld mit einem Nebenjob oder Praktikum. Dabei gelten zwei verschiedene Grenzen: Für die Familienversicherung zählt das Einkommen, für die studentische Krankenversicherung vor allem die Arbeitszeit. Wer während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, bleibt in der Regel in der studentischen Versicherung.
Wer regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, gilt nicht mehr vorrangig als Student und verliert den studentischen Status. Dann braucht man bei Studentenjobs eine Krankenversicherung zu anderen Bedingungen: Man wird regulär versichert und zahlt die entsprechenden Beiträge.

Ausnahmen gibt es für kurzfristige Jobs, die nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauern. Hier bleibt der studentische Versicherungsstatus in der Regel erhalten, auch bei mehr als 20 Wochenstunden. Das gilt ebenso für Jobs, die nur in den Semesterferien ausgeübt werden.
Vor einem größeren Nebenjob oder Praktikum lohnt sich deshalb eine kurze Rückfrage bei der Krankenkasse. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
- Arbeitszeit unter 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit: Der studentische Versicherungsstatus bleibt in der Regel bestehen.
- Verdienst über der Einkommensgrenze (565 Euro, bei Minijob 603 Euro im Monat, Stand 2026): Die Familienversicherung endet, es folgt die studentische Krankenversicherung.
- Kurzfristige Nebenjobs (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr): Ausnahmen sind möglich, der studentische Status bleibt dann bestehen.
Wer früh mit der Krankenkasse spricht, vermeidet Nachzahlungen.
Krankenversicherung im Auslandssemester
Vor einem Auslandssemester muss auch die Krankenversicherung geklärt sein. Sonst können im Krankheitsfall hohe Kosten entstehen.
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
In der EU und einigen weiteren Ländern gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie ermöglicht medizinische Behandlung im Gastland. Allein auf die EHIC sollte man sich aber nicht verlassen.
Zusatzversicherungen für Auslandsaufenthalte
Die EHIC deckt eine Grundversorgung ab. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung übernimmt Kosten, die man sonst selbst tragen müsste, etwa einen Rücktransport. Außerhalb der EU, zum Beispiel in den USA, ist sie unverzichtbar.
Bei der Wahl einer Zusatzversicherung sollte man auf folgende Punkte achten:
- Umfang der Leistungen (stationäre und ambulante Behandlung, Zahnbehandlung, Rücktransport)
- Geltungsbereich (welche Länder sind abgedeckt?)
- Dauer des Versicherungsschutzes
- Höhe der Versicherungssumme
- Preis-Leistungs-Verhältnis
| Versicherungsart | EU-Länder | Nicht-EU-Länder |
|---|---|---|
| EHIC | Grundschutz | Nicht gültig |
| Zusatzversicherung | Empfohlen | Notwendig |
Welche Zusatzversicherung passt, hängt vom Zielland und der Aufenthaltsdauer ab.
Krankenversicherung für internationale Studierende in Deutschland
Auch internationale Studierende müssen in Deutschland krankenversichert sein. Meist versichern sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung, zu denselben Beiträgen wie deutsche Studierende.
Studierende aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum, die in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, auch über die Eltern, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Als Nachweis dient dann die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Wer zu Studienbeginn 30 Jahre oder älter ist, kann in der Regel nicht mehr in die studentische Krankenversicherung. Das betrifft internationale wie deutsche Studierende. Sie versichern sich dann freiwillig gesetzlich oder privat.
Wer aus dem Ausland zum Studium kommt, sollte die Versicherung früh klären. Auskunft geben die Hochschule und die Krankenkassen.
Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur zu Beginn der studentischen Versicherungspflicht möglich, also bei Studienbeginn oder wenn die Familienversicherung endet. Er wirkt lange nach und sollte gut überlegt sein.
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Studium
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel möglich, wenn man vor dem 55. Geburtstag
- ein Angestelltenverhältnis unter der Versicherungspflichtgrenze aufnimmt oder
- Arbeitslosengeld I bezieht.
Vor- und Nachteile der privaten Versicherung stehen in der Tabelle oben. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab. Eine unabhängige Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale, hilft bei der Entscheidung.
Tipps zur Wahl der richtigen Krankenversicherung für Studenten
Vergleich von Leistungen und Beiträgen
Gesetzliche Krankenkassen bieten ein festgelegtes Grundpaket, dazu kommen je nach Kasse Zusatzleistungen. Private Tarife können Extras wie die Chefarztbehandlung enthalten.
In der gesetzlichen Versicherung unterscheiden sich die Beiträge nur über den Zusatzbeitrag der Kasse. In der privaten Krankenversicherung hängen sie von Tarif, Alter und Gesundheitszustand ab.
Berücksichtigung der individuellen Situation
Vorerkrankungen, geplante Auslandsaufenthalte oder der Wunsch nach bestimmten Zusatzleistungen beeinflussen, welche Versicherung passt.
Auch die Familienplanung gehört dazu. In der gesetzlichen Versicherung können Kinder beitragsfrei familienversichert sein, in der privaten braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.
| Kriterium | Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Leistungen | Festgelegtes Grundpaket | Erweiterte Leistungen möglich |
| Beiträge | Einheitlicher Studententarif plus Zusatzbeitrag der Kasse | Individuell nach Alter und Gesundheit |
| Vorerkrankungen | Kein Ausschluss | Mögliche Zurückweisung oder Zuschläge |
| Auslandsaufenthalte | Eingeschränkter Schutz | Erweiterter Schutz möglich |
Fazit
Die meisten Studierenden sind über die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung abgesichert. Die gesetzliche Versicherung ist für diese Gruppe günstig und deckt die medizinische Grundversorgung ab.
Die private Krankenversicherung kann je nach Tarif mehr Leistungen und kürzere Wartezeiten bieten, bindet aber langfristig. Eine allgemeine Empfehlung gibt es nicht.
Wer sich früh informiert und Angebote vergleicht, vermeidet Lücken im Versicherungsschutz und unerwartete Nachzahlungen.
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten, kein Anspruch auf Aktualität.
